Gebühren
Es wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 5 Euro fällig. Für jeden angefangenen Monat wird pro Kindergartenkind ein Grundbeitrag inklusive Spiel- und Getränkegeld erhoben.
Besuchen zwei Kinder einer Familie den Kindergarten, wird der Grundbeitrag für das jüngere Kind um 5 Euro ermäßigt. Besuchen drei oder mehr Kinder einer Familie den Kindergarten, entfällt der Grundbeitrag ab dem dritten Kind.
Den aktuellen Grundbeitrag entnehmen Sie der jeweils gültigen Gebührenordnung der Pfarrkirchenstiftung St. Stephan. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.wirbelwind-walda.de.
Für Kinder unter drei Jahren wird ein Krippenkind-Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Grundbeitrags erhoben. Dieser Aufschlag muss bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt werden.